
29.7.2008 | Pressemitteilung
REACh: Neue Verordnung, neue Kundenrechte
Am 1. Juni 2007 ist eine EU-Verordnung in Kraft getreten, die auch ORSAY betrifft. REACh steht für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien und soll das bisherige, 40 Regelungen umfassende Chemikalienrecht vereinfachen.
Die neue REACh-Regelung besagt: Auf den EU-Markt sollen nur noch chemische Stoffe gebracht werden, die vorher registriert wurden. Jeder Hersteller, Importeur, Vertreiber oder Einzelhändler muss nun wissen, welche Chemikalien in seinen Produkten enthalten sind und diese auch registrieren lassen. Das Ziel ist die Verbesserung des Informationsstandes über die Umwelt- und Gesundheitsrisiken von Chemikalien.
Ab dem 1. Juni 2008 ist jeder Einzelhändler verpflichtet, auf Kundenanfrage zur chemischen Zusammensetzung innerhalb von 45 Tagen zu reagieren: Er muss dem Kunden mitteilen, in welcher Zusammensetzung und in welcher Konzentration Chemikalien im erworbenen Produkt enthalten sind.
ORSAY nimmt die Kontrolle giftiger Substanzen in seinen Produkten sehr ernst. Deshalb können wir unseren Kunden im Rahmen unseres Qualitätssicherungsprogramms versichern, dass wir und unsere Hersteller die gesetzlichen Normen achten und befolgen. Wenn Sie Anfragen haben sollten, richten Sie sich bitte an unsere Shops. Gerne nehmen wir uns Ihrer Anfrage an und teilen Ihnen die Zusammensetzung und Konzentration so schnell wie möglich mit. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieser Prozess bis zu 45 Tagen in Anspruch nehmen kann.